Auch in Punkt 5.1 des BRV werden Kosten für die Gemeinde sichtbar:
Sämtliche Kosten, Gebühren sowie eine Lastenfreistellung , die mit der Löschung des Baurechts verbunden sind, trägt der Baurechtgeber.
Weshalb trägt diese Kosten der Baurechtsgeber und weshalb sprach Bgm. Mag. Christoph Wolf, M.A. davon, dass das gesamte Projekt auf 100 Jahre keine Kosten generiert?