Im Baurechtsvertrag in der vorliegenden Form ist völlig offen, in welcher Form der Baurechtsnehmer im Zuge der Sanierung des Gebäudes dieses zu nutzen gedenkt.
Es wird in den Informationen des Bürgermeisters Mag. Christoph Wolf, M.A. davon gesprochen, dass im Gebäude 4 bis 5 Wohnungen errichtet werden sollen. Diese Wohnungen können im Rahmen des Baurechts vermietet, in weiterer Folge aber auch ins Wohnungseigentum übertragen werden!
Wie mit dem durch den Baurechtsnehmer eingerichteten Eigentum nach Beendigung des Baurechts umgegangen wird, ist in der österreichischen Rechtslage ungeklärt! Das heißt, dass die Gemeinde auch nach Erlöschen des Baurechts in 100 Jahren keine Verfügungsgewalt über die eingerichteten Wohneinheiten hat, wodurch sich unsere Annahme, wonach die Baurechtslösung de facto einem Verkauf der Alten Schule an zukünftige Wohnungseigentümer entspricht, erhärtet.